Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Zulässigkeit von Listenwahlplätzen
Zulässigkeit von Listenwahlplätzen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Heute in der Vorlesung hat Lawra (L) gelernt, was die Unmittelbarkeit der Wahl bedeutet. L schaut sich das Wahlsystem in Deutschland an und fragt sich, ob die Ausgestaltung mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit vereinbar ist.
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Einordnung des Falls
Zulässigkeit von Listenwahlplätzen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Unmittelbarkeit der Wahl besagt zum einen, dass keine Wahlpersonen zwischen Volk und Parlament geschaltet werden dürfen. Gibt es in Deutschland solche Wahlpersonen?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Unmittelbarkeit der Wahl bedeutet auch, dass die Wählenden vor dem Wahlakt erkennen müssen, wer sich um ein Mandat bewirbt.
Genau, so ist das!
3. Bei der Abgabe der Erststimme für einen bestimmten Kandidaten ist die Unmittelbarkeit der Wahl unproblematisch gewahrt.
Ja, in der Tat!
4. Die Wahl einer Landesliste (Zweitstimme) wird dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl nur dann gerecht, wenn die Zusammensetzung der Liste und die Reihenfolge der Bewerber vor der Wahl feststehen.
Ja!
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