Namen und Dienstbezeichnungen der durchsuchenden Beamten notieren


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Am frühen Morgen erscheinen zahlreiche Polizisten in Ihrem Unternehmen für eine unangekündigte Untersuchung. Sie sind die erste Kontaktperson, auf die die Polizisten treffen. Wie verhalten Sie sich?

Einordnung des Falls

Namen und Dienstbezeichnungen der durchsuchenden Beamten notieren

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Zunächst bitten Sie die Polizei, Ihnen den Durchsuchungsbeschluss auszuhändigen.

Ja, in der Tat!

Der Durchsuchungsbeschluss ist die Grundlage, die die Ermittler zur Durchsuchung in Ihrem Unternehmen befugt. Wird Ihnen dieser am Empfang nicht vorgelegt, müssen sie den Zugang nicht dulden. Der Empfang muss den Durchsuchungsbeschluss nur entgegennehmen, aber nicht inhaltlich prüfen. Dafür sind der Durchsuchungskoordinator und die Anwälte des Unternehmens zuständig. Geben Sie den Durchsuchungsbeschluss umgehend an Durchsuchungskoordinator und Anwälte weiter. Goldene Regel für den Beginn der Untersuchung: Bewahren Sie die Ruhe. Die Durchsuchung ist eine „Krisensituation“, in der Sie mit Ermittlern konfrontiert sind und Druck verspüren werden. Damit die Durchsuchung gut startet und nicht schon zu Beginn Fehler passieren, ist es essentiell, dass Sie die Ruhe bewahren. Keine Sorge: Mit dieser Schulung bereiten wir Sie auf die Durchsuchung vor!

2. Nachdem Sie den Durchsuchungsbeschluss erhalten haben, lassen Sie alle Polizisten und Mitarbeiter der Polizei in das Gebäude. Weitere Vorkehrungen sind entbehrlich.

Nein!

Dokumentieren Sie beim Zugang der Ermittler zu Ihrem Unternehmen unbedingt Dienstausweise, Namen, Dienststellungen und Behörden aller anwesenden Ermittler. Dies ermöglicht Ihnen die Identifikation einzelner Beamter. Dies kann für den weiteren Ablauf der Durchsuchung und der Ermittlungen von Bedeutung sein. Zudem stellen Sie auf diese Weise sicher, dass keine unbefugten Personen Ihr Unternehmen betreten.

3. Während die Polizei Ihnen Informationen zu den anwesenden Ermittlern zur Verfügung stellt, benachrichtigen Sie die Geschäftsleitung, den Durchsuchungskoordinator und die Anwälte Ihres Unternehmens.

Genau, so ist das!

Die Durchsuchung ist eine „Krisensituation“ für Ihr Unternehmen, in der alle für die Durchsuchung wesentlichen Personen - Geschäftsleitung, Durchsuchungskoordinator und Anwälte - umgehend informiert werden müssen. Stellen Sie deshalb so schnell wie möglich die Informationsketten her. Nachdem die Polizei Ihnen die erforderlichen Informationen zu den anwesenden Ermittlern gegeben hat, sollten sie die Ermittler in einen (Besprechungs-)Raum führen, den sie den Ermittlern für den Zeitraum der Durchsuchung zur Verfügung stellen.

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