Umgang mit der Presse

21. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

In Ihrem Unternehmen findet eine unangekündigten Durchsuchung statt. Die Ermittler haben die Räumlichkeiten Ihres Unternehmens betreten. Hinter ihnen kommt eine Frau mit einer Videokamera in den Empfangsbereich.

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Einordnung des Falls

Umgang mit der Presse

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Sollten Sie davon ausgehen, dass die Frau mit der Kamera zur Polizei gehört?

Nein, das trifft nicht zu!

Es kann sein, dass die Ermittlungsbeamten Personen zur Untersuchung mitbringen, die diese mit technischen Vorrichten wie z.B. Kameras dokumentieren. Aber das ist keinesfalls zwingend. Die Durchsuchungssituation kann unübersichtlich werden. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Ermittler Ihnen mitteilen, ob weitere Personen, die im räumlich-zeitlichen Umfeld der Durchsuchung Ihr Unternehmen betreten, ebenfalls zum Team der Ermittler gehören. Denn unter Umständen kennen die Ermittler die Person auch nicht und vermuten, sie gehörten zu Ihnen.
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2. Die Frau mit der Kamera behauptet, sie gehöre zu den Ermittlern dazu. Verlangen Sie von ihr, dass sie Ihnen ihren Dienstausweis vorlegt?

Ja!

Lassen Sie sich im Rahmen einer Durchsuchung von allen Personen, die Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten begehren, Dienstausweise vorlegen und dokumentieren Sie die beteiligten Ermittler. Dadurch stellen Sie auch sicher, dass keine unbefugten Personen Ihr Unternehmen betreten. Behauptet die Frau mit der Kamera, Teil des Ermittlerteams zu sein, verlangen Sie von ihr die Vorlage ihres Dienstausweises, bevor sie Ihr Unternehmen betreten darf. Machen Sie hiervon keine Ausnahme und verlassen Sie sich nicht auf Behauptungen: Dadurch verhindern Sie, dass unbefugte Dritte - z.B. Mitarbeiterinnen von Wettbewerbern oder Pressevertreter - Zugang zu den Räumlichkeiten Ihres Unternehmens erhalten.

3. Nunmehr gibt sich die Frau mit der Kamera als Journalistin zu erkennen, die über die Durchsuchung im Unternehmen berichten will. Lassen Sie sie nun ein?

Nein, das ist nicht der Fall!

Die Presse hat - gerade bei bekannten Unternehmen - ein Interesse, über Durchsuchungen zu berichten. Die Presse hat aber - anders als die staatlichen Behörden - keinen Anspruch auf Zutritt zu Ihrem Unternehmen. Weisen Sie die Frau mit der Kamera freundlich und verbindlich darauf hin, dass sie keinen Zugang zu den Räumlichkeiten erhält. Durchsuchungen werden wochenlang vorbereitet. Es passiert nicht selten, dass geplante Durchsuchungen publik werden. Große Zeitungen pflegen gute Kontakte zu Ermittlungsbehörden. Es kann vorkommen, dass Presse bei einer Durchsuchung erscheint (siehe z.B. den Fall Zumwinkel). Eine Presseberichterstattung über eine Durchsuchung in Ihrem Unternehmen kann für Sie nachteilig sein, selbst wenn Sie unschuldig sind. Verhindern Sie, dass Pressevertreterinnen sich unbefugt Zutritt zu den Unternehmensräumen verschaffen. Ihr Unternehmen sollte sich auch medial auf Untersuchungen vorbereiten. Bei Bedarf können Geschäftsführung oder Kommunikationsabteilung eine Pressemitteilung zu der Durchsuchung herausgeben.
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