Sich-bemächtigen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sperrt die ihm körperlich unterlegene O unter Vorhaltung einer Waffe in den Innenraum seines Fahrzeugs, damit diese ihm aus Angst um ihr Wohl ihr Portmonee übergibt. T´s Plan hat Erfolg. O gibt ihm die Geldbörse durch ein leicht geöffnetes Fenster.
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Einordnung des Falls
Sich-bemächtigen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich der O "bemächtigt" (§ 239a Abs. 1 Alt. 2 StGB)
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat sich der O bemächtigt, um ihre Sorge um ihr Wohl zu einer Erpressung (§ 253 StGB) auszunutzen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
finnjh
26.1.2024, 15:25:38
Nur kurzer Hinweis, dass im ersten Satz ein "O" fehlt ;-) LG Finn
Leo Lee
27.1.2024, 15:10:32
Hallo finnjh, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat hatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen. Wir haben den Fehler nun korrigiert und danken dir vielmals, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo