Sich-bemächtigen

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T sperrt die ihm körperlich unterlegene O unter Vorhaltung einer Waffe in den Innenraum seines Fahrzeugs, damit diese ihm aus Angst um ihr Wohl ihr Portmonee übergibt. T´s Plan hat Erfolg. O gibt ihm die Geldbörse durch ein leicht geöffnetes Fenster.

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Einordnung des Falls

Sich-bemächtigen

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat sich der O "bemächtigt" (§ 239a Abs. 1 Alt. 2 StGB)

Genau, so ist das!

Der Täter bemächtigt sich einer anderen Person, wenn er die physische Herrschaft über diese gewonnen hat. Hier hat der T über die O die körperliche Herrschaft durch das Vorhalten der Waffe und das Einsperren erlangt, da er dadurch beliebig über O verfügen konnte.
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2. T hat sich der O bemächtigt, um ihre Sorge um ihr Wohl zu einer Erpressung (§ 253 StGB) auszunutzen.

Ja, in der Tat!

Die Vorschrift verlangt neben dem sog. Ermächtigungstatbestand auch einen Ausnutzungstatbestand. Damit soll ein Zusammenhang zwischen dem Ermächtigungstatbestand und der angestrebten Opferhandlung bestehen. Hier hat sich der T der O gerade dazu bemächtigt, um die Sorge über ihr Wohl zu einer Erpressung auszunutzen. Die Vorschrift schützt die persönliche Freiheit sowie die Unversehrtheit des Opfers sowie daneben die persönliche Freiheit des Dritten, dessen Sorge gerade ausgenutzt werden soll. Das geschützte Rechtsgut des § 239a sind somit das Vermögen und die Willensentschließungsfreiheit des zu Erpressenden als auch die Freiheit und die physisch-psychische Integrität des Entführten. In Fällen, in denen der Täter im Vorfeld weitere Handlungen verübt, ist zudem immer noch an weitere mögliche Strafbarkeiten (Körperverletzungsdelikte etc.) zu denken.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FI

finnjh

26.1.2024, 15:25:38

Nur kurzer Hinweis, dass im ersten Satz ein "O" fehlt ;-) LG Finn

LELEE

Leo Lee

27.1.2024, 15:10:32

Hallo finnjh, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat hatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen. Wir haben den Fehler nun korrigiert und danken dir vielmals, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


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