Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB
Ausnutzungstatbestand Raub
Ausnutzungstatbestand Raub
26. August 2025
5 Kommentare
4,7 ★ (5.449 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hält dem O eine geladene Schusswaffe an den Kopf und zwingt ihn, sich in den Kofferraum seines Fahrzeugs zu legen. Er beabsichtigt, dem O sodann dessen Goldring aus Angst um seine Gesundheit mühelos abnehmen zu können. O wehrt sich aus Angst nicht gegen die Wegnahme.
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