Täter hat Opfer schon vorher in seiner Gewalt

18. September 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T sperrt ihren Ehemann O im Keller ein. Fünf Tage später verbringt sie den stark eingetrübten O, den sie nunmehr schon seit Tagen vollständig in ihrer Gewalt hat, an einen abgelegenen Ort, um ihn sodann in seiner Sorge um sein Wohl zum Überschreiben des Sparbuchs zu veranlassen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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