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Täter hat Opfer schon vorher in seiner Gewalt
Sachverhalt
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Entführung durch List
T spiegelt seiner Kollegin O vor, sie zu einem Restaurantbesuch auszuführen. O steigt in Ts Auto ein. T plant, an einem einsamen Waldweg anzuhalten und O derart einzuschüchtern, dass sie ihm ihr Geld aus Angst vor einer Gewaltanwendung seitens T übergibt. T's Plan geht auf.
Sorge um das Wohl des Opfers
T verbringt O gegen ihren Willen in eine abgelegene Hütte, um diese sodann dazu zu bringen, ihm 5.000 € per Sofortüberweisung zu schicken. O befürchtet körperliche Gewaltanwendung vonseiten des T, sollte sie seiner Aufforderung nicht nachkommen und überweist das Geld.