Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Können Fotokopien Urkunden iSv § 267 StGB sein?
Können Fotokopien Urkunden iSv § 267 StGB sein?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T gehört zu den "Helene Fischer Ultras". Da dieser Lifestyle auf Dauer äußerst kostspielig ist, erstellt T eine täuschend echt aussehende Farbkopie einer original Konzerteintrittskarte, um sich damit Zutritt zur Konzerthalle zu verschaffen.
Diesen Fall lösen 75,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Können Fotokopien Urkunden iSv § 267 StGB sein?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Fotokopien werden nach h.M. grundsätzlich wie Urkunden behandelt, da sie einen Aussteller erkennen lassen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Handelt es sich bei der von T hergestellten Farbkopie der Konzertkarte um eine (unechte) Urkunde?
Genau, so ist das!
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