Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Schenkung, §§ 516ff. BGB
§ 518 Abs. 1 S. 1 BGB, Grundfall
§ 518 Abs. 1 S. 1 BGB, Grundfall
26. August 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schwester S erklärt ihrem Bruder B, dass sie ihm gerne ihr Auto schenken würde, da sie eh nur noch Fahrrad fahren würde. B erklärt sich damit einverstanden. Das Auto soll in vier Wochen übergeben werden.
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