Zivilrecht
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Haftung nach StVG
Erhöhte Sorgfaltspflicht bei vorausfahrendem Fahrschulfahrzeug
Erhöhte Sorgfaltspflicht bei vorausfahrendem Fahrschulfahrzeug
2. Juli 2025
27 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fahrschülerin F ist auf Fahrstunde mit ihrem Lehrer L, der auch Halter des Wagens ist. In der Ausfahrt eines Kreisverkehrs bremst F den Wagen voll ab, weil sich etwa 4m entfernt Personen der Fahrbahn nähern. S fährt daraufhin auf das Fahrschulauto auf.
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Einordnung des Falls
Erhöhte Sorgfaltspflicht bei vorausfahrendem Fahrschulfahrzeug
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei einem Unfall im Straßenverkehr kommt nur ein Anspruch gegen den Fahrer des anderen Fahrzeugs in Betracht.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Der Vorausfahrende muss im Rahmen seines Anspruchs gegen den Hinterherfahrenden beweisen, dass der Hinterherfahrende den nötigen Abstand missachtet hat.
Ja!
3. S hat den erforderlichen Sicherheitsabstand gewahrt.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Für die Anrechnung des Mitverschuldensanteils des S gilt § 254 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 2 i.V.m. § 17 Abs. 1 StVG ist von hälftigem Mitverschulden auszugehen.
Nein!
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