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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T will die Wohnung des O plündern. Um dessen Rückkehr zu verhindern und so in Ruhe die Wohnung leerräumen zu können, zersticht er Os Autoreifen. T entwendet so in aller Ruhe Os Fabergé-Eier.

Einordnung des Falls

Beispiel für fehlende Gewalt 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat zur Wegnahme der Fabergé-Eier „Gewalt gegen eine Person“ eingesetzt.

Nein, das trifft nicht zu!

Gewalt iSd § 240 StGB ist jede körperliche Tätigkeit, durch die körperlich wirkender Zwang ausgeübt wird, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden. Gewalt gegen eine Person bedeutet, dass die Gewaltanwendung unmittelbar oder mittelbar auf den Körper des Opfers bezogen sein muss. Rein psychische Einwirkungen und Gewalt gegen Sachen scheiden daher aus. Eine Gewaltanwendung gegen eine Person entfällt also, wenn der Täter, um in Ruhe die Wohnung ausplündern zu können, die Rückkehr des Eigentümers dadurch verhindert, dass er dessen Transportmittel unbenutzbar macht.

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NY

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23.11.2020, 17:01:42

Wie wäre es, wenn T um Zeit zu schinden nicht die Reifen zersticht, sondern z.B. die Bremsschläuche manipuliert um so für einen Unfall zu sorgen, bei dem O auch verletzt wird? Könnte dann mittelbare Gewalt gegen eine Person angenommen werden?


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