Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Deliktsrecht: Eigentumsverletzung & Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb („Stromkabel-Fall“)

Deliktsrecht: Eigentumsverletzung & Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb („Stromkabel-Fall“)

19. August 2025

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leichtmittelschwer

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Klassisches Klausurproblem

Baggerfahrerin B durchtrennt ein Stromkabel, welches mehrere Fabriken in einem Industriegebiet versorgt. In der Hühnerfarm des H verderben die Eier. In der Druckerei des D können eine Nacht lang keine Zeitungen mehr gedruckt werden.

Diesen Fall lösen 65,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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