Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB
Deliktsrecht: Eigentumsverletzung & Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb („Stromkabel-Fall“)
Deliktsrecht: Eigentumsverletzung & Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb („Stromkabel-Fall“)
19. August 2025
15 Kommentare
4,8 ★ (33.500 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Baggerfahrerin B durchtrennt ein Stromkabel, welches mehrere Fabriken in einem Industriegebiet versorgt. In der Hühnerfarm des H verderben die Eier. In der Druckerei des D können eine Nacht lang keine Zeitungen mehr gedruckt werden.
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