Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Voraussetzungen der Abtretung – Forderungsinhaberschaft des Zedenten
Voraussetzungen der Abtretung – Forderungsinhaberschaft des Zedenten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schuldner S schuldet Gläubigerin G und Kredithai K jeweils €100. Da S noch eine Forderung in Höhe von €100 gegen Mieterin M zusteht, tritt er diese wirksam an G ab. Auch K will sein Geld. Deswegen tritt S die Forderung gegen M nochmals an K ab. Von der Abtretung an G erzählt er K nichts.
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Einordnung des Falls
Voraussetzungen der Abtretung – Forderungsinhaberschaft des Zedenten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Haben K und S einen wirksamen Abtretungsvertrag geschlossen (§ 398 S. 1 BGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Besteht die Forderung gegen M?
Genau, so ist das!
3. War S bei Einigung mit K über die Abtretung noch Inhaber der Forderung gegen M?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Da K von der vorherigen Abtretung an G nichts wusste, hat er die Kaufpreisforderung gegen M gutgläubig erworben.
Nein!
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