Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Berechtigte Annahmeverweigerung (Nachporto)
Berechtigte Annahmeverweigerung (Nachporto)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V lehnt die Annahme eines Briefes des M ab, weil der Briefträger Nachporto verlangt. Der Brief geht zurück. M schickt ihn erneut, diesmal ausreichend frankiert. Die darin enthaltene Kündigung geht bei V erst drei Tage später und damit nach Ablauf der Kündigungsfrist zu.
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Einordnung des Falls
Berechtigte Annahmeverweigerung (Nachporto)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V muss sich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) so behandeln lassen, als sei ihm die Kündigung im Zeitpunkt der Annahmeverweigerung und damit fristwahrend zugegangen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.