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Wirksamwerden – gleichzeitiger Zugang Willenserklärung und Widerruf
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Wirksamwerden – tatsächliche Kenntnis vor Zugang und Widerruf
Verkäufer V bestellt bei Großhändler G Freitag um 22 Uhr per E-Mail 30 Tische. Regulär hat G samstags geschlossen. G ist diesen Samstag zufällig im Büro, liest die E-Mail und leitet die Bestellung an den Hersteller weiter. Sonntagfrüh storniert V die Bestellung bei G per E-Mail.
Widerruflichkeit einer dinglichen Einigung
V und K schließen einen notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag. Sie erklären die Einigung (Auflassung) ebenfalls vor dem Notar, lassen sie aber nicht beurkunden. Vor Beantragung der Eintragung in das Grundbuch widerruft V die Auflassung. Und er weigert sich, die Auflassung erneut zu erklären.