Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Wirksamwerden – Zugang bei berechtigter Annahmeverweigerung
Wirksamwerden – Zugang bei berechtigter Annahmeverweigerung
13. Februar 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (13.859 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V lehnt die Annahme eines Briefes des M ab, weil der Briefträger Nachporto verlangt. Der Brief geht zurück. M schickt ihn erneut, diesmal ausreichend frankiert. Die darin enthaltene Kündigung geht bei V erst drei Tage später und damit nach Ablauf der Kündigungsfrist zu.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wirksamwerden – Zugang bei berechtigter Annahmeverweigerung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V muss sich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) so behandeln lassen, als sei ihm die Kündigung im Zeitpunkt der Annahmeverweigerung und damit fristwahrend zugegangen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!