Vertragsschluss bei privatrechtlicher Versteigerung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auktionator A versteigert das Kunstwerk „Balloon Girl“ vom Künstler Banksy, das im Eigentum des E steht. C bietet €59.500 und verlässt zum Rauchen den Saal. Kurz darauf erteilt A dem C den Zuschlag.
Einordnung des Falls
Vertragsschluss bei privatrechtlicher Versteigerung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag durch den Zuschlag zustande.
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Ja!
2. Der Zuschlag des A ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung.
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Nein, das ist nicht der Fall!
3. Obwohl C den Saal verlassen hat, ist ein Kaufvertrag zwischen E und C über das Kunstwerk zustande gekommen.
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Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Anonym
13.1.2020, 07:35:47
Warum fällt dieser Fall unter die Kategorie „ebay“ Fälle? Ist ja schon nicht genau das gleiche. Oder nur der groben Kategoriesierung halber? LG

Christian Leupold-Wendling
14.1.2020, 11:15:19
Hi Alexander, Du hast recht - der Fall ist gerade kein eBay-Fall, sondern eine echte Auktion. Wir haben ihn in diese Lektion gepackt, um den Unterschied zu den eBay-Fällen herauszustellen.