Vereinbarte Frist des § 148

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die V bietet dem K ihr Motorrad für €3.000 zum Kauf an und setzt K eine Frist bis zum 1.3. Wenn K das Angebot bis dahin nicht annehme, wolle V das Motorrad bei eBay einstellen. K sagt V erst am 3.3. zu.

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Einordnung des Falls

Vereinbarte Frist des § 148

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Zwischen V und K ist ein Kaufvertrag über das Motorrad für €3.000 zustande gekommen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Ein Vertrag kommt durch mindestens zwei inhaltlich übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen zustande (Angebot und Annahme, §§ 145ff.). Ausgehend vom Grundsatz der Privatautonomie, kann der Antragende den Antrag beliebig befristen. Hat er für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen (§ 148 BGB). K hat erst am 3.3., und damit verfristet, die Annahme erklärt. Mit Fristablauf erlischt der Antrag (§ 146 BGB). Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag (§ 150 Abs. 1 BGB).V hat diesen Antrag indes nicht angenommen.
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