Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Angebot und Annahme

Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, Bitte um Bedenkzeit (Frist)

Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, Bitte um Bedenkzeit (Frist)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

V fragt K auf der Jahreshauptversammlung des Flugsportvereins Charlottenburg Berlin e.V., ob K sein Segelflugzeug Ventus-2b für 60.000 € kaufen wolle. K bittet V um Bedenkzeit. V willigt ein. Er halte sich bis zum Saisonstart am 06.04. um 10 Uhr an den Antrag gebunden.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, Bitte um Bedenkzeit (Frist)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Antrag des V erlischt, wenn K ihn nicht spätestens beim Saisonstart am 6.4. um 10 Uhr annimmt.

Ja!

Ein Antrag erlischt durch Ablehnung (§ 146 BGB) oder durch Ablauf der Annahmefrist (§§ 146-149, 151 S. 2, 152 S. 2 BGB). Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt (§ 148 BGB), ist die gesetzliche Annahmefrist des § 147 Abs. 1 BGB abbedungen. Die Erklärung einer Partei, sie halte sich für einen bestimmten Zeitraum an das Angebot gebunden, legt die hM als Fristbestimmung im Sinne des § 148 BGB aus (§§ 133, 157 BGB). Beachte: Zur Fristwahrung muss die Annahmeerklärung innerhalb der Frist zugehen (§ 130 Abs. 1 BGB).Wenn K den Antrag nicht rechtzeitig annimmt, erlischt dieser.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Geht K am 06.04. um 9.30 Uhr während des Aufrüstens der Segelflieger zu V und erklärt ihm gegenüber die Annahme, ist zwischen V und K ein Kaufvertrag über den Ventus-2b für 60.000 € zustande gekommen.

Genau, so ist das!

Ein Kaufvertrag kommt zustande durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme, §§ 145ff. BGB). Da V für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt hat, muss K’s Annahme V innerhalb der Frist zugehen (§ 148 BGB). Die nicht verkörperte Annahmeerklärung des K ist nach hM (sog. eingeschränkte Vernehmungstheorie) in dem Zeitpunkt zugegangen (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB analog), in dem V sie wahrgenommen (= akustisch richtig verstanden hat) oder K nach den erkennbaren Umständen nicht daran zweifeln konnte, dass V sie verstanden hat, mithin fristgemäß am 06.04. um 9.30 Uhr.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

BEN

Benjamin

4.8.2020, 17:52:54

Müsste es nicht heißen "K geht..." - Nach "Annahme" ein ". Ist..." - Zweitsatz als Frage mit "?" am Ende

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

9.8.2020, 21:49:31

Hallo Benjamin, welche Stellen meinst du denn genau?


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community