Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, Bitte um Bedenkzeit (Frist)
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, Bitte um Bedenkzeit (Frist)
29. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V fragt K auf der Jahreshauptversammlung des Flugsportvereins Charlottenburg Berlin e.V., ob K sein Segelflugzeug Ventus-2b für 60.000 € kaufen wolle. K bittet V um Bedenkzeit. V willigt ein. Er halte sich bis zum Saisonstart am 06.04. um 10 Uhr an den Antrag gebunden.
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