Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Angebot und Annahme

Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, Bitte um Bedenkzeit (Frist)

Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, Bitte um Bedenkzeit (Frist)

19. September 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V fragt K auf der Jahreshauptversammlung des Flugsportvereins Charlottenburg Berlin e.V., ob K sein Segelflugzeug Ventus-2b für 60.000 € kaufen wolle. K bittet V um Bedenkzeit. V willigt ein. Er halte sich bis zum Saisonstart am 06.04. um 10 Uhr an den Antrag gebunden.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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