Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, Bitte um Bedenkzeit (Frist)
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, Bitte um Bedenkzeit (Frist)
4. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V fragt K auf der Jahreshauptversammlung des Flugsportvereins Charlottenburg Berlin e.V., ob K sein Segelflugzeug Ventus-2b für 60.000 € kaufen wolle. K bittet V um Bedenkzeit. V willigt ein. Er halte sich bis zum Saisonstart am 06.04. um 10 Uhr an den Antrag gebunden.
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Einordnung des Falls
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, Bitte um Bedenkzeit (Frist)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Antrag des V erlischt, wenn K ihn nicht spätestens beim Saisonstart am 6.4. um 10 Uhr annimmt.
Ja!
2. Geht K am 06.04. um 9.30 Uhr während des Aufrüstens der Segelflieger zu V und erklärt ihm gegenüber die Annahme, ist zwischen V und K ein Kaufvertrag über den Ventus-2b für 60.000 € zustande gekommen.
Genau, so ist das!
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