Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag)
Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Käufer K schließt mit Verkäufer V einen Kaufvertrag (§ 433 BGB) über das Gemälde „Sterbender Schwan“ zum Preis von €2.300.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist K durch den Kaufvertrag (§ 433 BGB) Eigentümer des Gemäldes geworden?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat sich V durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem K das Eigentum am Gemälde zu übertragen, und K einen Anspruch darauf erworben, dass V ihm das Eigentum verschafft?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
J.K.
10.8.2021, 16:22:53
Tolle Aufgabe
Law_yal_life
18.9.2023, 10:23:54
Das heißt durch den Abschluss eine KV (Verpflichtungsgeschöft) lediglich die Pflicht zur
Übereignungder Sache und NICHT Eigentumsübergang als solcher bewirkt. Denn die Übertragung selbst ist das
Verfügungsgeschäft? Und das eine ist vom anderen zu trenne? UND ist auch rechtlich unabhängig voneinander?
vnxghr
30.10.2023, 23:22:26
Korrekt. Das ist im wesentlichen der Kern des Abstraktionsprinzips.
Law_yal_life
18.9.2023, 10:26:00
Die Beteiligten erwerben durch das VG (
Verpflichtungsgeschäft) lediglich Ansprüche gegeneinander? VG können immer nur Schuldverhältnisse sein oder? Damit meint man Verträge? Fällt darunter auch das vorvertragliche RG?
luc1502
20.1.2024, 23:36:30
Interessante Frage. Ich würde dies aber aus folgendem Grund verneinen.
Verpflichtungsgeschäfte sind ja alle Rechtsgeschäfte, durch die sich jemand zu einer bestimmten LEISTUNG verpflichtet. Bei einem vorvertraglichen SV verpflichtet sich der „Schuldner“ aber zu keiner Leistung, sondern nur zur Wahrung des status quo (
Integritätsinteresse). Ein
Verpflichtungsgeschäftist aber grds. ganz grob gesagt darauf ausgerichtet, die Güterzuordnung zu verändern. Bei der cic ist dies aber eben nicht der Fall, weil hier nur mein
Integritätsinteressegeschützt werden soll. Der Regelfall eines SchuldV sind Verträge, aber daneben gibt es ja auch die gesetzlichen SchuldV wie
Bereicherungsrecht, Deliktsrecht oder GoA. Bei diesen dreien ist es - anders als bei dem Vorvertragl. SV so, dass der Schuldner tatsächlich auch eine „Leistung“ schuldet, sei es Schadensersatz,
HerausgabeanspruchoÄ.