Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Käufer K schließt mit Verkäufer V einen Kaufvertrag (§ 433 BGB) über das Gemälde „Sterbender Schwan“ zum Preis von €2.300.
Einordnung des Falls
Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist K durch den Kaufvertrag (§ 433 BGB) Eigentümer des Gemäldes geworden?
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Nein, das trifft nicht zu!
2. Hat sich V durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem K das Eigentum am Gemälde zu übertragen, und K einen Anspruch darauf erworben, dass V ihm das Eigentum verschafft?
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Ja!
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J.K.
10.8.2021, 16:22:53
Tolle Aufgabe
PrädikatKandidat
18.9.2023, 10:23:54
Das heißt durch den Abschluss eine KV (Verpflichtungsgeschöft) lediglich die Pflicht zur Übereignung der Sache und NICHT Eigentumsübergang als solcher bewirkt. Denn die Übertragung selbst ist das Verfügungsgeschäft? Und das eine ist vom anderen zu trenne? UND ist auch rechtlich unabhängig voneinander?

vnxghr
30.10.2023, 23:22:26
Korrekt. Das ist im wesentlichen der Kern des Abstraktionsprinzips.
PrädikatKandidat
18.9.2023, 10:26:00
Die Beteiligten erwerben durch das VG (Verpflichtungsgeschäft) lediglich Ansprüche gegeneinander? VG können immer nur Schuldverhältnisse sein oder? Damit meint man Verträge? Fällt darunter auch das vorvertragliche RG?