Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Mehrseitiges Rechtsgeschäft (Beschluss Mitgliederversammlung)
Die Mitgliederversammlung der Flugsportvereinigung Blitz e.V. beschließt mit der erforderlichen Mehrheit, dass die Beiträge erhöht werden. A und B enthalten sich. C, D, E und F stimmen dafür.
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Einseitiges Rechtsgeschäft (Anfechtungserklärung, § 143 Abs. 1 BGB)
V will K einen gebrauchten Skoda Fabia für €11.000 anbieten. In der E-Mail an K verschreibt sich V und verlangt €10.000. K nimmt dieses Angebot an. Nach Aufdeckung des Irrtums erklärt V gegenüber K die Anfechtung des Angebots wegen Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB).