Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag)
Käufer K schließt mit Verkäufer V einen Kaufvertrag (§ 433 BGB) über das Gemälde „Sterbender Schwan“ zum Preis von €2.300.
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Rechtsgeschäftsähnliche Handlung (Aufforderung zur Erklärung über die Genehmigung, § 108 Abs. 2 BGB)
Die 16-jährige T kauft von V einen gebrauchten Pferdesattel für €100, den sie mit einem Teil ihrer Ersparnisse bezahlen will. V möchte von Ts Eltern wissen, ob sie den Kauf genehmigen (§ 108 Abs. 2 BGB).
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Einseitiges Rechtsgeschäft (Anfechtungserklärung, § 143 Abs. 1 BGB)
V will K einen gebrauchten Skoda Fabia für €11.000 anbieten. In der E-Mail an K verschreibt sich V und verlangt €10.000. K nimmt dieses Angebot an. Nach Aufdeckung des Irrtums erklärt V gegenüber K die Anfechtung des Angebots wegen Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB).
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Rechtsgeschäftsähnliche Handlung (Mahnung, § 286 Abs. 1 BGB)
G hat gegen S einen fälligen Anspruch auf Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB). Da S immer noch nicht gezahlt hat, fordert G ihn auf, zu zahlen. Er will den S aber nicht gleich in Verzug setzen, weil er das unhöflich fände.
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Eine Willenserklärung als Rechtsgeschäft (Kündigung eines Mietvertrags)
A hat sein Medizinstudium in Marburg beendet und möchte in seine Heimatstadt Hamburg zurückziehen. Deshalb kündigt er schriftlich seinen Mietvertrag (§§ 542 Abs. 1, 568 Abs. 1 BGB) für das Studentenwohnheim.