Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB
Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB („Hühnerpest-Fall“)
Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB („Hühnerpest-Fall“)
21. August 2025
15 Kommentare
4,7 ★ (12.331 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pharmaunternehmen P vertreibt Impfstoff gegen Hühnerpest. Landwirt L impft seine gesamte Hühnerfarm mit einer verseuchten Charge des Mittels. Dadurch erkranken alle Tiere an Hühnerpest und verenden.
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