Gleitschirmflug (eigenverantwortliche Selbstgefährdung)
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A träumt schon lange davon, Gleitschirm zu fliegen. Er leiht sich bei dem erfahrenen Drachenflieger F einen Schirm. F sagt, die Wetterverhältnisse seien für einen Anfänger zu gefährlich. Er überlässt A gleichwohl den Schirm. A zerschellt nach kurzem Flug an einem Felsen des Berges.
Einordnung des Falls
Gleitschirmflug (eigenverantwortliche Selbstgefährdung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Tod des A ist dem F objektiv zuzurechnen.
Nein!