Referendariat

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Tenor

Hauptsacheentscheidung - stattgebender Tenor

Hauptsacheentscheidung - stattgebender Tenor

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K verlangt von B €10.000. Die Klage ist begründet.

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Einordnung des Falls

Hauptsacheentscheidung - stattgebender Tenor

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Erster Teil des Tenors ist die Entscheidung über die Hauptsache.

Ja, in der Tat!

Der Tenor setzt sich in der Regel aus drei Teilen zusammen: Hauptsacheentscheidung, Kostenentscheidung, sowie die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Die Hauptsacheentscheidung hat maßgebliche Bedeutung für die Rechtskraftwirkung des Urteils und stellt für die Durchsetzung eines der obsiegenden Partei zuerkannten Anspruchs die Vollstreckungsgrundlage dar.
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2. Ein klagestattgebender Tenor wird immer gleich formuliert.

Nein!

Die Formulierung des Hauptsachetenors bei einem stattgebenden Urteil hängt von den Klagearten ab. Bei einer Leistungsklage wird die Beklagte verurteilt. Bei einer Feststellungsklage wird festgestellt. Bei einer Gestaltungsklage richtet sich die Formulierung des Tenors nach der geforderten Gestaltung.

3. Vorliegende Klageart ist die Leistungsklage.

Genau, so ist das!

K fordert von B €10.000; seine Klage ist also gerichtet auf Durchsetzung von materiell-rechtlichen Ansprüchen im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB (zB Herausgabe, Forderung).

4. Die Hauptsacheentscheidung ist wie folgt zu formulieren: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger €10.000 zu zahlen.

Ja, in der Tat!

Die Formulierung des Hauptsachetenors bei einem stattgebenden Urteil hängt von den Klagearten ab. Hier geht es um eine Leistungsklage. Bei einer Leistungsklage ist die Formulierung „Die Beklagte wird verurteilt,“ zu wählen.
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