Anwesenheitspflichten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gegen den Angeklagten A wird 30 Tage lang vor der großen Strafkammer verhandelt. Nach dem 10. Verhandlungstag scheidet die Beisitzerin R aus, weil sie bei Hengeler Meier das große Geld machen will. Sie wird durch eine andere erfahrene Richterin ersetzt. Außerdem schläft der müde Schöffe S am 20. Verhandlungstag für 40 Minuten ein. Staatsanwältin S wird nach 25 Tagen gegen Staatsanwalt Z ausgetauscht.
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Einordnung des Falls
Anwesenheitspflichten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Während der Hauptverhandlung herrschen Anwesenheitspflichten.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Richterin R konnte ersetzt werden.
Nein!
3. Schöffe S war durchgehend anwesend.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Staatsanwältin S konnte ausgetauscht werden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.