Objektiver Tatbestand: Unglücksfall

30. August 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Polizistinnen erklären sich nicht zuständig bei Unglücksfall

Die Polizistinnen P und T werden um 23.15 Uhr informiert, dass in Berlin-Tiergarten eine Frau in ihrem Pkw bewusstlos zusammengebrochen ist. P und T erklären sich für nicht zuständig und werden nicht tätig. Später stellt sich heraus, dass die Frau möglicherweise schon um 23.10 Uhr nicht mehr lebte.

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