Erste Vernehmung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Staatsanwältin S führt ein Ermittlungsverfahren gegen den A, der eine Bank ausgeraubt haben soll. Aufgrund der Aufzeichnung der Überwachungskamera hält sie zweifelsfrei A für den Täter und will ihn ohne Vernehmung sofort anklagen. In Wahrheit hat A's Zwillingsbruder B die Bank ausgeraubt.
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Einordnung des Falls
Erste Vernehmung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A ist Beschuldigter.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. S muss A vor der Anklageerhebung vernehmen.
Ja!
3. Wenn S den A zur Vernehmung lädt, muss A erscheinen.
Genau, so ist das!
4. S müsste bei der Vernehmung den A belehren.
Ja, in der Tat!
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