Spontanäußerung
23. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T erscheint auf der Polizeiwache und berichtet ungefragt dem Polizisten P, soeben ihren fremdgehenden Ehemann im Streit erstochen zu haben. P nimmt sie daraufhin vorläufig fest und fährt sie mit dem Kollegen K zur Staatsanwaltschaft. Während der langen Fahrt berichtet T den beiden Beamten die Einzelheiten der Tat, ohne dass diese sie zuvor belehrt haben (§ 136 Abs. 1 StPO).
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Einordnung des Falls
Spontanäußerung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T ist Beschuldigte.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei der Interaktion in der Polizeiwache handelt es sich um eine Vernehmung.
Nein!
3. Bei der Interaktion während der langen Autofahrt handelt es sich um eine Vernehmung.
Genau, so ist das!
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