ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
Allgemeines / Prüfungsschema
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4. November 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (18.845 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €2.000. Als S nicht zahlt, beauftragt G den Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Z geht zum Haus der S. S ist nicht da. Z betritt das Haus über die Terrassentür und nimmt 2 goldene Diamantringe mit. S findet das Vorgehen unerhört.
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