Zivilrecht

Sachenrecht

Der Besitzschutz

Herausgabeanspruch aus §§ 823 Abs. 2, 249 Abs.1 BGB

Herausgabeanspruch aus §§ 823 Abs. 2, 249 Abs.1 BGB

14. Oktober 2024

34 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Dieb stiehl Mann iPhone als Illustration für Fall zu Herausgabeanspruch aus §§ 823 Abs. 2, 249 Abs.1 BGB
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Klassisches Klausurproblem

Dieb D stiehlt B das iPhone.

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