Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Auslegung von Willenserklärungen
Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Auslegung von Willenserklärungen
26. August 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (23.357 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Berufsfotograf B übersendet dem Verlag V Fotos für das Archiv. Die Fotos sind mit dem Hinweis versehen „Für das Archiv auf Leihbasis“. V meint, er habe Eigentum an den Fotos erlangt.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!