Zivilrechtliche Nebengebiete

Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge

Bestimmung der Erbfolge in der ersten Ordnung (Fall 1)

Bestimmung der Erbfolge in der ersten Ordnung (Fall 1)

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der Witwer W ist nach einem langen und erfüllten Leben verstorben. Zum Zeitpunkt seines Todes leben von seinen zahlreichen Nachkommen noch zwei Kinder, drei Enkel und fünf Urenkel.

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Einordnung des Falls

Bestimmung der Erbfolge in der ersten Ordnung (Fall 1)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Sowohl die Kinder als auch die Enkel und Urenkel gehören zu den Erben der ersten Ordnung.

Genau, so ist das!

Nach § 1924 Abs. 1 BGB sind die Abkömmlinge die Erben der ersten Ordnung. Unter Abkömmlingen versteht man alle Personen, die vom Erblasser abstammen. Sowohl die Kinder, als auch die Enkel und Urenkel sind mit dem Erblasser in absteigender gerader Linie verwandt und daher Abkömmlinge. Sie gehören somit zu den Erben der ersten Ordnung.
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2. Ergibt sich aus dem Sachverhalt, dass die beiden noch lebenden Kinder die anderen Abkömmlinge von der Erbfolge aufgrund des Repräsentationsprinzips ausschließen?

Nein, das trifft nicht zu!

Das Repräsentationsprinzip bedeutet, dass der mit dem Erblasser am nächsten verwandte Angehörige eines Stammes die anderen Angehörigen desselben Stammes von der Erbfolge ausschließt. Aus dem Sachverhalt lässt sich nicht entnehmen, in welcher Weise die Enkel und Urenkel mit dem Erblasser verwandt sind. Da sich so die einzelnen Stämme nicht ermitteln lassen, kann man auch nicht bestimmen, ob die Kinder die Enkel oder Urenkel von der Erbfolge ausschließen.. Das Repräsentationsprinzip kann das Stammessystem nur ergänzen und nicht ohne dieses bestehen. Jedes Kind des Erblassers bildet zusammen mit seinen Abkömmlingen einen gesonderten Stamm. Wenn die Enkelkinder beispielsweise von einem vorverstorbenen Kind des Erblassers abstammen, dann können die noch lebenden Kinder die Enkelkinder nicht von der Erbfolge ausschließen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Foxtrot Bravo

Foxtrot Bravo

1.8.2021, 11:31:49

Fiese Fangfrage 😄

TeamRahad 🧞

TeamRahad 🧞

15.8.2021, 17:43:35

Finde eigentlich die Antwort "falsch" auch nicht zutreffend, mit den Angaben im Sachverhalt weiß man es schlicht nicht 🤔

OFAC

omnimodo facturus

22.8.2021, 12:06:40

Finde auch, dass beide Antworten irgendwie gleichermaßen richtig/falsch sind, weil die Informationen fehlen. Ob die Antwort dann mit der hinterlegten übereinstimmt ist Glückssache, vielleicht kann man da noch etwas anders formulieren :)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

3.12.2021, 18:26:20

Danke euch, wir haben nun noch einen kleinen Hinweis auf die Falle eingebaut ("Nach dem Sachverhalt"). Dadurch sollte es bei genauem Lesen nun eindeutig sein. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

CANDM

CanDMRCV

22.2.2022, 12:20:42

Nach wie vor missverständlich.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

22.2.2022, 14:15:27

Danke CanDMRCV, wir haben jetzt nochmal etwas nachjustiert. Ist es jetzt besser?

GI

GingerCharme

24.7.2022, 12:45:23

Ich kann nur für die jetzige Fassung sprechen - ergibt es sich aus dem Sachverhalt? Nein! Vielleicht könnte man die Antwort-Buttons noch sprachlich nachjustieren auf "Ja/Nein", statt "stimmt/stimmt nicht", glaube das wird oft auch schon so praktiziert hier in der App und beugt Knoten im Kopf gedanklich immer noch Mal vor 😅

KR1

kr1stina

24.10.2023, 17:55:27

Die Frage ist noch immer nicht verständlich oder sinnvoll.

GEI

Geithombre

17.11.2023, 15:12:16

Ich weiß ja nicht, wie die Frage vorher gestellt war, aber finde sie in der jetzigen Form verständlich und auch logisch. Aus dem SV ergibt sich gerade nicht die Antwort, da unklar ist, ob es mehr als 2 Kinder gab. Daher gerne so lassen, es schärft den Blick für genaues Lesen 😉


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