Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge
Bestimmung der Erbfolge in der ersten Ordnung (Fall 1)
Bestimmung der Erbfolge in der ersten Ordnung (Fall 1)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Witwer W ist nach einem langen und erfüllten Leben verstorben. Zum Zeitpunkt seines Todes leben von seinen zahlreichen Nachkommen noch zwei Kinder, drei Enkel und fünf Urenkel.
Diesen Fall lösen 77,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bestimmung der Erbfolge in der ersten Ordnung (Fall 1)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sowohl die Kinder als auch die Enkel und Urenkel gehören zu den Erben der ersten Ordnung.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ergibt sich aus dem Sachverhalt, dass die beiden noch lebenden Kinder die anderen Abkömmlinge von der Erbfolge aufgrund des Repräsentationsprinzips ausschließen?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs kostenlos testen
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Foxtrot Bravo
1.8.2021, 11:31:49
Fiese Fangfrage 😄
TeamRahad 🧞
15.8.2021, 17:43:35
Finde eigentlich die Antwort "falsch" auch nicht zutreffend, mit den Angaben im Sachverhalt weiß man es schlicht nicht 🤔
omnimodo facturus
22.8.2021, 12:06:40
Finde auch, dass beide Antworten irgendwie gleichermaßen richtig/falsch sind, weil die Informationen fehlen. Ob die Antwort dann mit der hinterlegten übereinstimmt ist Glückssache, vielleicht kann man da noch etwas anders formulieren :)
Lukas_Mengestu
3.12.2021, 18:26:20
Danke euch, wir haben nun noch einen kleinen Hinweis auf die Falle eingebaut ("Nach dem Sachverhalt"). Dadurch sollte es bei genauem Lesen nun eindeutig sein. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
CanDMRCV
22.2.2022, 12:20:42
Nach wie vor missverständlich.
Lukas_Mengestu
22.2.2022, 14:15:27
Danke CanDMRCV, wir haben jetzt nochmal etwas nachjustiert. Ist es jetzt besser?
GingerCharme
24.7.2022, 12:45:23
Ich kann nur für die jetzige Fassung sprechen - ergibt es sich aus dem Sachverhalt? Nein! Vielleicht könnte man die Antwort-Buttons noch sprachlich nachjustieren auf "Ja/Nein", statt "stimmt/stimmt nicht", glaube das wird oft auch schon so praktiziert hier in der App und beugt Knoten im Kopf gedanklich immer noch Mal vor 😅
kr1stina
24.10.2023, 17:55:27
Die Frage ist noch immer nicht verständlich oder sinnvoll.
Geithombre
17.11.2023, 15:12:16
Ich weiß ja nicht, wie die Frage vorher gestellt war, aber finde sie in der jetzigen Form verständlich und auch logisch. Aus dem SV ergibt sich gerade nicht die Antwort, da unklar ist, ob es mehr als 2 Kinder gab. Daher gerne so lassen, es schärft den Blick für genaues Lesen 😉