Öffentliches Recht

Grundrechte

Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)

Sachlicher Schutzbereich: Allgemein zugängliche Quelle 1

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19. Juli 2025

10 Kommentare

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Fernsehenthusiast F schaut leidenschaftlich gern die populärwissenschaftliche Sendung "Got2know" (G). Die amtierende Bundesregierung möchte ein gewisses Niveau der Fernsehbildung sichern und verbietet deshalb die Ausstrahlung der Show. Die Ausstrahlung der Sendung G wird daher von den Verantwortlichen gestoppt.

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