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Hinreichende Umsetzung einer Richtlinie bei bloßer Formulierungsänderung
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Unzureichende Umsetzung einer Richtlinie bei inhaltlicher Abweichung der nationalen Regelung
Die Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf eröffnet die Möglichkeit, für gebrauchte Sachen eine verkürzte Haftungsdauer von einem Jahr vorzusehen. § 476 Abs. 2 BGB a.F. sah als nationale Umsetzungsnorm vor, dass Parteien eine verkürzte Verjährungsfrist von einem Jahr vorsehen können.
Unzureichende Umsetzung bei überschießender Regelung im nationalen Recht
Zur Vermeidung irreführender und missbräuchlicher Werbung regelt die Richtlinie über Arzneimittelwerbung abschließend, was im Rahmen von Arzneimittelwerbung unzulässig ist. Das deutsche Umsetzungsgesetz regelt Werbung strenger als die Richtlinie und enthält weitergehende Verbote.