Abgrenzung zur bloßen Tatgeneigtheit 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T erwägt schon länger, sich in der Parfümerie der O mit neuen Parfüms auszustatten, ohne diese zu bezahlen. Er betritt den Laden und möchte sich erstmal einen Überblick über eventuell stehlenswerte Flakons verschaffen.
Einordnung des Falls
Abgrenzung zur bloßen Tatgeneigtheit 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!
2. T hat beim Betreten des Ladens einen „Tatentschluss“ zur Begehung eines Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB) gefasst.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das trifft nicht zu!
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![Martin](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__28e1vs941zjd2x4zme8nji7lu.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Martin
3.2.2022, 16:46:45
Liebes Jurafuchs-Team, kann es sein dass Ihr das Urteil vom 19.01.1968 meint? LG Martin
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
4.2.2022, 10:21:04
Lieber Martin, ich glaube, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. In der Tat geht es um das Urteil vom 19.01.1968. Aber das angegebene Datum steht doch auch so in der Aufgabe. Könntest Du mir etwas auf die Sprünge helfen, was Du meinst? Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
![Martin](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__28e1vs941zjd2x4zme8nji7lu.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Martin
7.2.2022, 16:03:06
Lieber Lukas, leider steht in meiner Version steht da noch der 18. Aber jedenfalls hat sich dann meine Frage geklärt. Vielen Dank! Grüße