Abgrenzung zur bloßen Tatgeneigtheit 2

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T erwägt schon länger, sich in der Parfümerie der O mit neuen Parfüms auszustatten, ohne diese zu bezahlen. Er betritt den Laden und möchte sich erstmal einen Überblick über eventuell stehlenswerte Flakons verschaffen.

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Einordnung des Falls

Abgrenzung zur bloßen Tatgeneigtheit 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Versuch eines Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB) ist strafbar.

Genau, so ist das!

Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt (§ 23 Abs. 1 StGB). Diebstahl ist ein Vergehen (§§ 12 Abs. 2, 242 Abs. 1 StGB). § 242 Abs. 2 StGB bestimmt, dass der Versuch strafbar ist.
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2. T hat beim Betreten des Ladens einen „Tatentschluss“ zur Begehung eines Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB) gefasst.

Nein, das trifft nicht zu!

Tatentschluss ist der subjektive Tatbestand des Versuchs. Er umfasst den auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale gerichteten Vorsatz sowie sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale. Der Täter hat Tatentschluss, wenn er endgültig entschlossen ist, den Deliktstatbestand zu verwirklichen. Bloße Tatgeneigtheit genügt nicht. Der Täter ist zur Tat geneigt, wenn er zwar die Tat schon konkret ins Auge gefasst hat, sich aber noch nicht endgültig entschieden hat, ob er die Tat durchführen will. T hat einen Diebstahl ins Auge gefasst, sich aber noch nicht fest dazu entschlossen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Martin

Martin

3.2.2022, 16:46:45

Liebes Jurafuchs-Team, kann es sein dass Ihr das Urteil vom 19.01.1968 meint? LG Martin

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

4.2.2022, 10:21:04

Lieber Martin, ich glaube, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. In der Tat geht es um das Urteil vom 19.01.1968. Aber das angegebene Datum steht doch auch so in der Aufgabe. Könntest Du mir etwas auf die Sprünge helfen, was Du meinst? Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Martin

Martin

7.2.2022, 16:03:06

Lieber Lukas, leider steht in meiner Version steht da noch der 18. Aber jedenfalls hat sich dann meine Frage geklärt. Vielen Dank! Grüße


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