Entführung 2

22. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T und seine Komplizen wollen eine Lagerhalle überfallen. Wachmann W steht ihnen dabei im Weg. Sie knebeln W und fesseln ihn an einen Stuhl. Anschließend stoßen sie den Stuhl um und lassen W mit dem Gesicht nach unten am Boden liegen.

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Einordnung des Falls

Entführung 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Indem T und seine Komplizen den W an den Stuhl gefesselt und mit dem Gesicht nach unten liegengelassen haben, haben sie ihn "körperlich misshandelt" (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB).

Ja!

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. BGH: Das Fesseln und Knebeln des W mittels eines Klebebandes und anschließende Liegenlassen auf dem Boden mit dem Gesicht nach unten stelle eine üble und unangemessene Behandlung dar, welche das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
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