Zivilrecht
Sachenrecht
Der Besitzschutz
Besitzer eilt Räuber nach und schlägt ihm so lange auf den Kopf, bis dieser die geklaute Tasche fallen lässt (Besitzkehr, § 859 Abs. 2 BGB)
Besitzer eilt Räuber nach und schlägt ihm so lange auf den Kopf, bis dieser die geklaute Tasche fallen lässt (Besitzkehr, § 859 Abs. 2 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D entreißt dem A seine Tasche und rennt damit davon. A eilt D nach und schlägt ihm mit seinem Schirm so lange auf den Kopf, bis D die Tasche fallen lässt.
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Einordnung des Falls
Besitzer eilt Räuber nach und schlägt ihm so lange auf den Kopf, bis dieser die geklaute Tasche fallen lässt (Besitzkehr, § 859 Abs. 2 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat den unmittelbaren Besitz an seiner Tasche verloren, als D sie ihm weggerissen hat.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. D hat dem A den Besitz an der Tasche durch verbotene Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB) entzogen.
Genau, so ist das!
3. D war "auf frischer Tat verfolgter Täter" (§ 859 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
4. A durfte D auf den Kopf schlagen, um sich wieder in den Besitz der Tasche zu versetzen.
Ja!
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