Zivilrecht

Sachenrecht

Der Besitzschutz

Besitzer eilt Räuber nach und schlägt ihm so lange auf den Kopf, bis dieser die geklaute Tasche fallen lässt (Besitzkehr, § 859 Abs. 2 BGB)

Besitzer eilt Räuber nach und schlägt ihm so lange auf den Kopf, bis dieser die geklaute Tasche fallen lässt (Besitzkehr, § 859 Abs. 2 BGB)

17. August 2025

19 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

D entreißt dem A seine Tasche und rennt damit davon. A eilt D nach und schlägt ihm mit seinem Schirm so lange auf den Kopf, bis D die Tasche fallen lässt.

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