Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tenor
Kostenentscheidung Streitgenossenschaft (unterschiedliche Beteiligung, § 100 Abs. 2 ZPO)
Kostenentscheidung Streitgenossenschaft (unterschiedliche Beteiligung, § 100 Abs. 2 ZPO)
17. Mai 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K verklagt A und B gesamtschuldnerisch auf Zahlung von €5.000. A erkennt im ersten Termin (1.4) an. Gegen ihn ergeht ein Teilanerkenntnisurteil. B wird in einem neuerlichen Termin „verurteilt, als Gesamtschuldner mit dem am 1.4.2022 durch Teilanerkenntnisurteil verurteilten Beklagten zu 1) an den Kläger €5.000 zu zahlen.“
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Einordnung des Falls
Kostenentscheidung Streitgenossenschaft (unterschiedliche Beteiligung, § 100 Abs. 2 ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Können die Kosten für das Teilanerkenntnisurteil und das Schlussurteil getrennt tenoriert werden?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da A und B als Gesamtschuldner verurteilt wurden, tragen sie beide in vollem Umfang die Kosten des Rechtsstreits (§§ 91, 100 Abs. 4 ZPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Wäre A allein an dem Prozess beteiligt gewesen, so hätten sich die Gerichtsgebühren auf eine Verfahrensgebühr reduziert.
Ja, in der Tat!
4. Wäre A allein an dem Prozess beteiligt gewesen, so hätten sich auch die außergerichtlichen Kosten reduziert.
Nein!
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