Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Einführung
gemeinsamer Zweck / Abgrenzung Bruchteilsgemeinschaft 1
gemeinsamer Zweck / Abgrenzung Bruchteilsgemeinschaft 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Nachbarn A und B erwerben gemeinsam einen Rasenmäher, mit dem jeder von ihnen den eigenen Rasen mähen will. Sie vereinbaren, dass A den Rasenmäher in ungeraden, B in geraden Wochen benutzen darf.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
gemeinsamer Zweck / Abgrenzung Bruchteilsgemeinschaft 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erfordert einen vertraglichen Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Zweck.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A und B haben einen Vertrag geschlossen.
Ja!
3. Der gemeinsame Erwerb und das gemeinsame Halten und Verwalten einer Sache führt in der Regel zur Gründung einer GbR (§ 705 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Zwischen A und B besteht eine GbR.
Nein, das trifft nicht zu!
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