Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Schenkung, §§ 516ff. BGB
Schenkung unter Auflage (§§ 525 ff.)
Schenkung unter Auflage (§§ 525 ff.)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vater V schenkt seinem volljährigen Sohn S in notariell beurkundetem Vertrag ein Grundstück unter der Voraussetzung, dass S ihn im Alter auch durch Erträge dieses Grundstücks pflegt. S erklärt sich damit einverstanden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schenkung unter Auflage (§§ 525 ff.)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Zuwendung des V erfolgt unter einer Voraussetzung, sodass zwischen einer Schenkung unter Auflage § 525 BGB, einem gegenseitigen Vertrag und einer Zweckschenkung abgegrenzt werden muss.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. V und S haben eine Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB) vereinbart.
Ja, in der Tat!
3. V kann von S vor Übereignung des Grundstücks die Pflegeleistungen verlangen.
Nein!
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