Zivilrecht

Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Schenkung, §§ 516ff. BGB

Einfacher Grundfall zu § 516 Abs. 1 BGB (Zustandekommen der formlos gültigen Hand-/Real-Schenkung)

Einfacher Grundfall zu § 516 Abs. 1 BGB (Zustandekommen der formlos gültigen Hand-/Real-Schenkung)

3. September 2025

2 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A kauft bei Thalia den neuen Roman von Juli Zeh. Sie übergibt ihn eingepackt der B zu deren Geburtstag mit den Worten: „Hier, das ist für Dich! Ich hoffe es gefällt Dir!“ B antwortet: „Vielen Dank, ich freue mich sehr!“ und nimmt das Buch.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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