§ 56 HGB

17. August 2025

12 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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R ist im Handelsgeschäft der H als Regalauffüller angestellt. Als Kundin K das Geschäft betritt und etwas kaufen möchte, ist keiner der anderen Angestellten anwesend. Daher kassiert R die K ab. K weiß dabei nicht, dass dies nicht in den Aufgabenbereich des R fällt.

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