Der Bürgschaftsvertrag (§§ 765ff. BGB): 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Der Bürgschaftsvertrag (§§ 765ff. BGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs

Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Bürgschaft: Analoge Anwendung des § 770 Abs. 1 BGB bei anderen Gestaltungsrechten

K kauft bei G ein Festzelt. Als Sicherheit erklärt sich B gegenüber G bereit, für die Kaufpreisschuld zu bürgen. Es stellt sich heraus, dass das Zelt schwere und unbehebbare Mängel aufweist und auch eine Nachlieferung nicht möglich ist. K verweigert die Bezahlung des Kaufpreises. G fordert von B den Kaufpreis.

Jurafuchs

Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Anfechtung 119 BGB

Hobby-Snowboarder S benötigt eine Absicherung für seinen Kredit. Dazu überredet S seinen Arbeitskollegen Bruno dazu eine Bürgschaft zu übernehmen. Da S über einen üppigen Lebensstil verfügt, denkt B, dass S vermögend ist und gibt gegenüber dem Gläubiger eine Bürgschaftserklärung ab. Als B erfährt, dass S arm ist, möchte seine Bürgschaftserklärung nach § 119 Abs. 2 BGB anfechten.

Jurafuchs

Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Schriftform, § 766 S. 1 BGB

Köchin K möchte für ihr Restaurant eine neue Profi-Küchenmaschine bei V zum Preis von €10.000 kaufen. Da K nicht ausreichend liquide ist, bittet sie B, sich für die Verbindlichkeit zu verbürgen. B und V vereinbaren mündlich die Übernahme der Bürgschaft seitens der B für die Kaufpreiszahlung in Höhe von €10.000. K wird zahlungsunfähig. V möchte B in Anspruch nehmen. B hat bisher noch nicht gezahlt.