Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Abwandlung: wirtschaftliche Betrachtungsweise (durch Arbeitnehmer hergestellt)
Abwandlung: wirtschaftliche Betrachtungsweise (durch Arbeitnehmer hergestellt)
15. August 2025
4,8 ★ (15.107 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
N ist Arbeitnehmer in der Schneiderei der S. S hat in ihrem Lager Stoffreste und weist N an, daraus ein Kleid herzustellen. N führt die Anweisung aus, denkt sich aber insgeheim, dass er selbst Eigentümer werden möchte.
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