Was ist der ordre Public?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sind Staatsangehörige von X, einem streng religiösen Land. Dort heiraten sie 2013. 2015 beendet A in X die Ehe durch eine Verstoßung. Damit ist B einverstanden. Seit 2016 lebt B in Deutschland, A in X. B will nun M heiraten.
(Durch eine Verstoßung kann der Mann die Ehe in X rechtskräftig beenden. Frauen können die Ehe nicht beenden.)
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Einordnung des Falls
Was ist der ordre Public?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Heirat von B und M könnte das Verbot der Mehrfachehe entgegenstehen (§ 1306 BGB, § 172 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach Art. 8 lit. c Rom III-VO ist das Recht des Staates X anzuwenden, sodass die Trennung rechtswirksam wäre. Müssen deutsche Gerichte das Ergebnis der Anwendung einer fremden Rechtswahl immer akzeptieren?
Nein!
3. Verstößt die Auflösung der Ehe durch Verstoßung hier gegen die deutsche öffentliche Ordnung (ordre public)?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Matschegenga
23.5.2024, 11:44:45
Art. 10 Rom III-VO verbietet die Anwendung materiellen Rechts, das einen der Ehegatten aufgrund seiner Geschlechtszugehörigkeit bzgl. des Zugangs zur Ehescheidung benachteiligt. Wäre diese Norm hier nicht zu berücksichtigen?
Paulah
19.6.2024, 22:47:57
Art. 10 Rom III-VO würde meiner Meinung nach nur greifen, wenn die Scheidung noch nicht erfolgt wäre. In dem Fall geht es ja um die Anerkennung der bereits erfolgten Scheidung.