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Blendwirkung einer Photovoltaikanlage – Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB)

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Blendwirkung einer Photovoltaikanlage – Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB)

22. März 2026

18 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Hauseigentümer E installiert auf seinem Dach eine Photovoltaikanlage. Die Reflexion der Sonnenstrahlen blendet den Nachbarn N (ebenfalls Hauseigentümer) an 130 Tagen im Jahr jeweils bis zu 2 Stunden in Haus und Garten.

Diesen Fall lösen 73,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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