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Offene Handelsgesellschaft
Fliegender Wechsel zwischen GbR und OHG
Fliegender Wechsel zwischen GbR und OHG
5. April 2025
7 Kommentare
4,9 ★ (8.302 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Studentinnen S1 und S2 schließen sich zusammen, um in der Nähe der Universität in einer Garage den kleinen Fuchs-Copyshop zu eröffnen. Zunächst beträgt der Umsatz €300 pro Monat. Die Geschäfte entwickeln sich aber gut. Ein Jahr später haben die beiden 10 Filialen in ganz Deutschland und erwirtschaften einen Umsatz von €1 Mio. pro Jahr.
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Einordnung des Falls
Fliegender Wechsel zwischen GbR und OHG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S1 und S2 haben von Beginn an eine OHG gegründet.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil der Fuchs-Copyshop inzwischen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB), müssen S1 und S2 jetzt die Umwandlung der GbR in eine OHG anmelden, § 106 Abs. 1 HGB.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Nils
19.1.2024, 20:52:13
Ich habe aufgrund der Formulierung der Frage hier nein gedrückt, gerade weil die Änderung von GbR auf OHG ab ja automatisch passiert und die Eintragung nur deklaratorisch ist und deswegen eben nicht „beantragt“ werden muss. Auch der Antworttext suggeriert, dass man hier beide Antwortmöglichkeiten für richtig halten kann. Sehe ich das falsch?
Leo Lee
20.1.2024, 07:35:57
Hallo Nils, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat war das Wort „beantragt“ irreführend aus dem von dir genannten Grund. Damit war gemeint, dass sie die Anmeldung beantragen müssen. Wir haben nun „beantragt“ mit „anmelden“ ersetzt und danken dir vielmals dafür, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
jc1909
8.4.2024, 13:41:32
Die letzte Frage habe ich so verstanden, dass die OHG erst durch die Eintragung ins Handelsregister entsteht und daher nein gedrückt. Sehr irreführend, würde ich anpassen

BigLebowski
11.6.2024, 19:02:14
Vielleicht bietet sich eine Umformulierung der Frage an(?): "...haben die Pflicht, die OHG zur Eintragung im Handelsregister einzutragen.". Auch ich habe die Frage so verstanden, dass es um die Eintragung als Entstehungsmerkmal der OHG geht ("müssen"). Das ist ja nur bei der Kann-OHG so.
Lena
23.1.2025, 19:43:41
Hallo, in der Aufgabe heißt es: "Bei Absinken wird aus einer ehemaligen OHG umgekehrt eine GbR". Ich frage mich, ob das auch gilt, wenn die Gesellschaft als OHG im Handelsregister eingetragen ist? Müsste nicht, ähnlich wie bei § 5 HGB gelten, dass die Gesellschaft sich als OHG behandeln lassen muss, solange sie als solche im Handelsregister eingetragen ist? Für den Weg zurück zur GbR wäre also eine Änderung im Handelsregister notwendig. Und falls dem so sein sollte: Gilt bei der unterlassenen Eintragung der OHG im Handelsregister, die negative Publizität gem. § 15 I HGB bei fehlender Voreintragung?