Strafrecht

BT 6: Urkundsdelikte u.a.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Perpetuierungsfunktion 4a (CDs, Videokassetten etc.)

Perpetuierungsfunktion 4a (CDs, Videokassetten etc.)

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K hat X aus Versehen getötet. Sie nimmt den Tathergang und ihr diesbezügliches Geständnis auf Video auf. B verspricht ihr, er werde das Video an die Polizei schicken. Bevor B das Video abschickt, manipuliert er die Videoaufzeichnung dergestalt, dass die Aussage der K kein Geständnis mehr enthält.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Perpetuierungsfunktion 4a (CDs, Videokassetten etc.)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Videoaufzeichnung ist eine verkörperte menschliche Gedankenerklärung.

Nein, das trifft nicht zu!

Eine menschliche Gedankenerklärung ist die willentliche Entäußerung zur Nachrichtenübermittlung geeigneter und bestimmter Zeichen durch einen Menschen. Sie ist verkörpert, wenn sie eine hinreichend feste Verbindung mit einem körperlichen Gegenstand aufweist und visuell erfassbar ist. Die Videoaufzeichnung der K beinhaltet zwar eine Gedankenerklärung. Diese wird jedoch nicht bereits durch das Erblicken der Videokassette sichtbar, sondern erst mit der Wiedergabe der Kassette. Dies genügt nicht. B hat sich allerdings wegen der Fälschung technischer Aufzeichnungen strafbar gemacht (§ 268 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TUBAT

TubaTheo

21.7.2024, 20:42:49

Im Sachverhalt ist der Täter B. Im Bild allerdings ist auf dem Ärmel des Täters ein T. Wenn man den Sachverhalt (und die Lösung) entsprechend anpasst, stimmt er mit dem Bild auch wieder überein. Das ist kein Weltuntergang, aber ich dachte, dass ich es kurz erwähne :)


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