Hemmung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
P ist professioneller Pingpongspieler. Im Mai 2018 hat ihm Rivale R aus Ärger über eine Niederlage gegen P die Reifen zerstochen und weigert sich bis heute (28.12.2021), dafür aufzukommen. P will klagen, fragt sich aber, ob dies mit Blick auf die Verjährung noch lohnt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Hemmung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P hat gegen R einen deliktischen Schadensersatzanspruch.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für den Schadensersatzanspruch gilt die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB).
Genau, so ist das!
3. Die Verjährungsfrist begann am 01.05.2018 zu laufen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Der Schadensersatzanspruch verjährt mit Ablauf des 31.12.2021.
Ja!
5. Die Verjährung eines Anspruchs wird aber durch die Erhebung einer Klage gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
Genau, so ist das!
6. Um den Ablauf der Verjährungsfrist noch zu verhindern, müsste dem R die Klage vor Ablauf des 31.12.2021 zugestellt werden.
Nein, das trifft nicht zu!
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