Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Erklärungsirrtum über die Optionswahl – eBay
Erklärungsirrtum über die Optionswahl – eBay
19. Mai 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (19.652 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V erstellt ein eBay-Inserat für seine Bundesliga-Dauerkarte. Dabei wählt er irrtümlich die Option „Sofort-Kaufen“ anstelle der Option „Auktion“ aus und stellt den Preis auf €1. K klickt auf die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Erklärungsirrtum über die Optionswahl – eBay
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V und K haben einen Kaufvertrag über eine Bundesliga-Dauerkarte zum Preis von €1 geschlossen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. V kann seine Willenserklärung anfechten, weil er sich bei der Auswahl der Optionen „verklickt“ hat (§§ 119 Abs. 1 Alt. 2, 142 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
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