Strafrecht
Examensrelevante Rechtsprechung SR
Entscheidungen von 2023
Mittäterschaft des Beifahrers beim begangenen verkehrsfeindlichen Inneneingriff? (BGH, Beschl. v. 15.08.2023, Az. 4 StR 227/23)
Mittäterschaft des Beifahrers beim begangenen verkehrsfeindlichen Inneneingriff? (BGH, Beschl. v. 15.08.2023, Az. 4 StR 227/23)
17. Februar 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (10.779 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B fassen gemeinsam den Plan, C zu töten. A navigiert dafür B als Fahrer von As Wagen zu Cs Aufenthaltsort. Als sie C entdecken, fahren sie in der Absicht, C zu überfahren, mit 25 km/h auf den Gehweg zu. Seinen Tod nehmen sie billigend in Kauf. C kann sich retten.
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Einordnung des Falls
Mittäterschaft des Beifahrers beim begangenen verkehrsfeindlichen Inneneingriff? (BGH, Beschl. v. 15.08.2023, Az. 4 StR 227/23)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 12 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A und B könnten den Tatbestand des versuchten Totschlags mittäterschaftlich verwirklicht haben (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A und B hatten Tatentschluss hinsichtlich Cs Tötung in Mittäterschaft.
Ja!
3. A und B haben jeweils zu ihren individuellen Tatbeiträgen unmittelbar angesetzt.
Genau, so ist das!
4. Sind A und B strafbefreiend zurückgetreten?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Indem B auf den C zusteuerte, könnte er sich auch wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr strafbar gemacht haben, § 315b StGB.
Ja!
6. Grundsätzlich kann ein „verkehrsinternes“ Verhalten des Täters kein Eingriff i.S.v. § 315b StGB sein. Hat B einen unter § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB fallenden „Außeneingriff“ vorgenommen, indem er auf C zufuhr?
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Indem B probierte, C auf dem Bürgersteig zu überfahren, hat er einen „verkehrsfeindlichen Inneneingriff" vorgenommen.
Ja, in der Tat!
8. Dadurch, dass B auf C zufuhr, war C einer konkreten Lebensgefahr ausgesetzt. Hat B sich wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr strafbar gemacht?
Ja!
9. B handelte auch in der Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen, weil sich nach Bs Vorstellung durch das Umfahren des C eine verkehrsspezifische Gefahr realisieren sollte (§ 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB).
Genau, so ist das!
10. A als Beifahrer könnte nicht nach § 315b Abs. 1 StGB strafbar sein, wenn es sich hierbei um ein eigenhändiges Delikt handelt. Kann die Sicherheit des Straßenverkehrs i.S.v. § 315b Abs. 1 StGB nur durch den Fahrzeugführer beeinträchtigt werden?
Nein, das trifft nicht zu!
11. Die Strafbarkeit des A nach § 315b Abs. 1 StGB scheitert jedoch daran, dass bei einem verkehrsfeindlichen Inneneingriff nur der Fahrzeugführer strafbar sein kann.
Nein!
12. Auch A hat sich wegen eines mittäterschaftlich begangenen qualifizierten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr strafbar gemacht (§§ 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blackiel
25.9.2024, 13:51:11
Bei der letzten Aufgabe habt ihr drei mal
315bzitiert, wobei ihr wohl 315 III Nr. 1a statt
315bIII Nr. 1a meintet. Ansonsten habt ihr den Fall wieder sehr gut aufgearbeitet, danke dafür :)

Linne_Karlotta_
7.10.2024, 11:35:14
Hallo Blackiel, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
Dodo Shi
13.2.2025, 10:31:54
Hallo Blackiel, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler korrigiert. Beste Grüße, Dodo - für das Jurafuchs-Team
YanWing
1.10.2024, 00:38:50
Ich hatte bereits einmal angemerkt, dass die Formulierung "A navigiert B als Fahrer" missverständlich sein kann, da es grammatikalisch so wirkt als ob A der Fahrer wäre. "Als..." bezieht sich normalerweise auf das Subjekt eines Satzes. Es ist mir schon klar, dass "navigieren" bei einem Fahrer höchstens umgangssprachlich verwendet wird und der Fall so wenig Mehrwert bieten würde, allerdings sollte meiner Meinung nach gerade bei derart gekürzten SVs auf eine präzise Ausdrucksweise geachtet werden und dem Lesenden Interpretationen und Abwägungen, ob nun die Grammatik oder die Wortwahl korrekt ist, abgenommen werden. Mein ursprünglicher Kommentar wurde gelöscht, da der thread als erledigt markiert wurde; geändert am SV hat sich allerdings nichts, daher kann ich nur davon ausgehen, dass die Formulierung so für gut und richtig gehalten wird. Da ich dies allerdings immer noch für einen berechtigten Einwand halte, hinterlasse ich den Kommentar erneut. Ein letztes Mal ;)
Max S
18.10.2024, 15:30:27
lief heute

Linne_Karlotta_
19.10.2024, 14:49:14
Hallo Max S, vielen Dank für Deinen Hinweis! Es ist großartig zu hören, dass einer unserer Fälle tatsächlich im Examen dran kam. Wir haben diese Information notiert und werden sie in unserer App entsprechend kennzeichnen, um die Examensrelevanz für die Community sichtbar zu machen. Deine Rückmeldung hilft uns, die Vorbereitung für alle Nutzer zielgerichteter zu gestalten und die Qualität unserer Inhalte stetig zu verbessern. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald die Kennzeichnung in der App sichtbar ist. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

kithorx
24.10.2024, 18:22:22